Elektrizitätsversorgung Wittenbach EVW
Das Geschäftsjahr 2025 war geprägt durch die Einführung des neuen Abrechnungssystems innosolvenergy sowie den Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (sog. Mantelerlass) mit Inkraftsetzung eines zweiten Massnahmenpaket per 1. Januar 2026.
Strompreise 2026 / Tarifanpassung
Nach mehreren Jahren mit stark steigenden Strompreisen können die Elektrizitätspreise im Jahr 2026 ein weiteres Mal in Folge gesenkt werden. Insgesamt und über alle Kunden in der Grundversorgung beträgt die Änderung -13,6 % (VJ -8,2 %). Dies entspricht einer Preissenkung um durchschnittlich -4,44 Rp./kWh (VJ: -2,97 Rp./kWh). Diese Senkung ist vor allem auf tiefere Beschaffungskosten und geringere Aufwände der EVW zurückzuführen.
Für das standardisierte Kundensegment der eidgenössischen Elektrizitätskommission Elcom «Verbrauchskategorie H4» (5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler, ohne Elektroboiler, 4'500 kWh/a) und dem Tarif NST26/02 sinken die Stromkosten per 1. Januar 2026 um CHF -25.00 pro Monat respektive rund CHF 300 pro Jahr (inkl. MWST). Die tatsächliche Reduktion hängt vom individuellen Verbrauchsverhalten jeder und jedes Einzelnen ab.
Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass, Stromgesetz) wird unter anderem schweizweit die Einführung eines Messtarifs vorgeschrieben. Der Messtarif dient dazu, die Kosten für das Messwesen – insbesondere den Betrieb und Unterhalt der neuen intelligenten Stromzähler (Smart Meter) – transparent und verursachergerecht auszuweisen. Bisher waren die Messkosten Bestandteil der Netznutzung.
Weiterhin in Kraft bleiben die gesetzlichen Abgaben und Zuschläge, die schweizweit einheitlich erhoben werden. Dazu zählen unter anderem die Bundesabgaben für die Förderung erneuerbarer Energien, der Zuschlag für die Stromreserve sowie die Kosten für Systemdienstleistungen zur Netzstabilität. Zusätzlich erfolgt neu ein Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz. Zum einen geht es hierbei um erzeugungsbedingte Verstärkungen im Verteilnetz und von Anschlussleitungen - zum anderen enthält der neue Tarif von Swissgrid, die von der Bundesversammlung beschlossenen Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten.
Neu orientieren sich die Vergütungen für zurückgelieferten Solarstrom an den vom Bund vierteljährlich festgelegten Referenz-Marktpreisen. Damit wird die Vergütung stärker an die aktuelle Marktentwicklung gekoppelt. Für kleinere Photovoltaikanlagen bis 30 kW gilt eine Mindestvergütung von 6 Rp./kWh. Für grössere Anlagen ab 30 kW erfolgt die Vergütung differenziert nach Eigenverbrauch bzw. ohne Eigenverbrauch. Zusätzlich vergütet die EVW den ökologischen Mehrwert in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) mit unverändert 1,5 Rp./kWh, sofern die Elektrizität an die EVW verkauft wird.
Projekte
Im Rahmen von Netzbauarbeiten wurden folgende Projekte ausgeführt:
- Fertigstellung der Sanierungsarbeiten in den Trafostationen Kappelhof und der Netzerweiterung Gommenschwil sowie den dazugehörigen Leitungsbauarbeiten
- Vorbereitungsarbeiten für die Leistungserhöhung der Trafostation Meister
- Umbauarbeiten in der Messstation Dottenwil in Zusammenarbeit mit den SAK
- Ausführung der beiden Sanierungsprojekte Sturzbüchelstrasse und Romanshornerstrasse inkl. dazugehöriger Arbeiten für die Öffentliche Beleuchtung
- Netzsanierung im Weiler Linden
- Baustart für die Sanierung des Niederspannungsnetzes Gatter/Wilen inkl. dazugehöriger Arbeiten für die Öffentliche Beleuchtung
- Gleichzeitige Erneuerung mehrerer Hausanschlüsse aufgrund privater Bauvorhaben
Stromverbrauch
Die EVW verzeichnete im Kalenderjahr 2025 gegenüber dem Vorjahr einen leicht rückläufigen Stromabsatz. Nach wie vor wächst die Anzahl privater PV-Anlagen. Auch die Bildung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) nimmt weiterhin stark zu. Dadurch steigt der Anteil selbst produzierter und direkt verbrauchter Energie in Wittenbach. Der reduzierte Bezug aus dem Netz der EVW wurde teilweise ausgeglichen durch einen wachsenden Stromverbrauch der übrigen Kundinnen und Kunden. Gesamthaft wurden 32,9 Millionen kWh abgesetzt (VJ: 34,7 Mio. kWh).

Über das vorgelagerte Netz der SAK wurden dabei 23'029'112 kWh (VJ: 27'223'863 kWh) eingespeist. Dazu kommen Rücklieferungen von Photovoltaikanlagen von insgesamt 1'402'375 kWh (VJ: 1'323'415kWh), aus dem Kleinwasserkraftwerk Erlenholz 2'605'825 kWh (VJ: 1'329'978 kWh) sowie aus BHKW- bzw. Photovoltaikanlagen, welche durch den Bund/KEV oder Dritte entschädigt werden 919’968 kWh (VJ: 780’305 kWh). Seit 1. Januar 2020 müssen Betreiber von Anlagen mit einer Leistung über 500 kW, die eine KEV erhalten haben, ihren Strom selbst vermarkten. In Wittenbach betrifft dies 2'438’078 kWh (VJ: 2'105'332 kWh).
Die gesamte Stromproduktion auf dem Gebiet der Gemeinde Wittenbach (rund 11.5 Millionen kWh, inkl. KEV und Direktvermarktung) entspricht dem Jahresverbrauch von ca. 3250 Haushalten. Somit stammt 33.1% (VJ: 22,6 %) des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen in Wittenbach.


