Gastwirtschaft
Das kantonale Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen überprüft regelmässig die Gastwirtschaftsbetriebe und die Verkaufsläden mit Patent für den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden. Der Gemeinderat wird über die Ergebnisse der Inspektionen und allfällige Nachkontrollen informiert. Die Situation in den Wittenbacher Betrieben darf als gut bezeichnet werden. Aus der Kontrolltätigkeit 2025 ergeben sich folgende Kennzahlen:
|
|
2024 |
2025 |
|
Kontrollpflichtige Betriebe |
78 |
80 |
|
Inspektionen |
36 |
43 |
|
Nachkontrollen |
1 |
0 |
|
Probenerhebungen |
4 |
12 |
|
Strafanzeigen |
1 |
0 |
Die Kontrollen erfolgen risikobasiert, d.h. gute Ergebnisse führen zu grösseren Inspektionsintervallen.


