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Jahresrückblick

Sozialamt

Sozialamt

Sozialhilfe

Im Jahr 2025 waren 2,6% der Wittenbacher Bevölkerung auf Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen. Die Nettobelastung pro Einwohner reduzierte sich auf CHF 107.05 (per 31.12.2025 = 10'246 Einwohner / Vorjahr CHF 155.70 per 31.12.2024 = 10’037 Einwohner).

Im Jahr 2025 gingen insgesamt 78 Sozialhilfegesuche ein, gegenüber 67 Gesuchen im Vorjahr. Davon wurden 53 Gesuche bewilligt, was eine Zunahme gegenüber den 45 bewilligten Gesuchen im Jahr 2024 darstellt. Trotz dieser Entwicklung verringerte sich die Anzahl der unterstützten Personen von 291 auf 266. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Durchschnitt weniger Personen pro Gesuch unterstützt wurden, also mehr Einzelpersonen Sozialhilfe benötigen.

Von der Sozialhilfe unterstützt werden einerseits Familien, welche trotz Erwerbstätigkeit nicht genügend Einkommen erzielen, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Andererseits benötigen zunehmend Einzelpersonen mit psychischen Belastungen eine intensivere und langfristigere Unterstützung. Um die Personen bei der Arbeitsintegration zu unterstützen, wird ihnen der Besuch eines Beschäftigungsprogrammes ermöglicht. 

Wie in den vergangenen Jahren führten auch im Jahr 2025 hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsleistungen zu einer Erhöhung der Rückerstattungen und somit einer tieferen Nettobelastung für die Gemeinde.

Sozialhilfestatistik

2024

2025

Sozialhilfeausgaben brutto in CHF

2’754’501.60

2'597'521.02

Rückerstattungen in CHF

1’191’807.45

1'500'922.20

Nettobelastung für die Gemeinde in CHF

1’562’694.15

1'096'598.82

Sozialhilfegesuche

67

78

bewilligte Gesuche

45

53

Total Personen

291

266

 

Flüchtlingswesen

Im Jahr 2025 sind 11 Personen (5 Erwachsene und 6 Kinder) mit einer Aufenthaltsbewilligung B (Flüchtlingsstatus) nach Wittenbach gezogen. Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge durften bisher ihren Wohnsitz innerhalb des zugewiesenen Kantons frei wählen. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 tritt ein Nachtrag zum Sozialhilfegesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Wohnsitzwechsel für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge nur noch mit Zustimmung sowohl der Wegzugs- als auch der Zuzugsgemeinde zulässig.

Derzeit werden insgesamt 101 Personen mit Flüchtlingsstatus betreut. Die Kosten für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge können während fünf bzw. sieben Jahren weitgehend durch Bundespauschalen gedeckt werden. Dank der Integrationsmassnahmen finden die meisten Personen mit Flüchtlingsstatus eine Arbeitsstelle und es gelingt ihnen, sich innerhalb dieser fünf bzw. sieben Jahre von der Sozialhilfe zu lösen. Im Jahr 2025 traf dies lediglich auf 4 Personen nicht zu, da sie während der Verrechnungszeit keine Arbeitsstelle finden konnten und anschliessend von der ordentlichen Sozialhilfe unterstützt werden mussten.

Der Überschuss bei den Aufwendungen im Flüchtlingsbereich resultiert aus einer Nachzahlung der Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen TISG (Ertragsüberschuss) vom Jahr 2025.

 

2024

2025

Aufwendungen brutto in CHF

1’106’064.45

1'063'022.84

Rückerstattungen in CHF

1’261’312.15

1'129'274.81

Nettobelastung der Gemeinde in CHF

-155’247.70

-66'251.97

Total Personen

104

101

Asylwesen

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 33 Personen betreut, davon eine Asylbewerberin und 32 Schutzbedürftige aus der Ukraine. Dank der erfolgreichen Unterstützung bei der Stellensuche konnten viele Schutzbedürftige eine Arbeitsstelle finden und sich so von der Sozialhilfe ablösen. Im Jahr 2025 ist insgesamt ein Erwachsener aus der Ukraine eingereist, welcher der Gemeinde Wittenbach zugeteilt wurde. Die Verteilung der Asylbewerber*innen, vorläufig aufgenommenen Ausländer*innen und Schutzbedürftigen auf die Gemeinden wird im Kanton St. Gallen vom TISG vorgenommen und basiert auf der Grundlage der jeweiligen Bevölkerungszahl.

Der Überschuss bei den Aufwendungen im Asylbereich resultiert aus einer Nachzahlung der TISG (Ertragsüberschuss) vom Jahr 2025.

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2024

2025

Aufwendungen brutto in CHF

614’854.90

495'017.82

Rückerstattungen in CHF

777'393.35

706'894.85

Nettobelastung der Gemeinde in CHF

-162’538.45

-211'877.03

Total Personen

51

33

Alimenteninkasso und -bevorschussung

Im Jahr 2025 beliefen sich die Aufwendungen auf CHF 437’145.60 und lagen damit leicht über dem Vorjahreswert. Gleichzeitig konnte die Wiedereinbringungsquote im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 10.5% gesteigert werden. Entsprechend erhöhte sich auch der Betrag der Wiedereinbringung, was schlussendlich zudem zu einer tieferen Nettobelastung der Gemeinde Wittenbach im Vergleich zum Vorjahr führte.

 

2024

2025

Aufwendungen brutto in CHF

428'213.45

437'145.60

Wiedereinbringung in %

34.5 %

45.0 %

Wiedereinbringung in CHF

147'847.00

196'731.89

Nettobelastung der Gemeinde in CHF

280'366.45

240'413.71

Anzahl Fälle Alimenteninkasso

5

7

Anzahl Alimentenbevorschussungen

43

46

 

Elternschaftsbeiträge

Bei zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben Eltern bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf nicht durch Einkommen gedeckt ist. Die Beiträge werden für die ersten sechs Monate nach der Geburt ausgerichtet und müssen nicht zurückbezahlt werden.

 

2024

2025

Gesuche für Elternschaftsbeiträge

6

5

Bewilligt

2

0

Ausgerichtete Beiträge in CHF

20'742.05

0

Im vergangenen Jahr wurde kein Gesuch bewilligt, da bei allen eingereichten Gesuchen die gesetzlichen Voraussetzungen infolge eines Einkommensüberschusses nicht erfüllt waren. Dieser resultierte insbesondere aus Erwerbseinkommen, Mutterschaftsentschädigungen und weiteren Leistungen.

 

Integration

Die Gemeinde Wittenbach hat im Jahr 2022 eine auf drei Jahre befristete Stelle einer Integrationsbeauftragten bewilligt. Diese hat ihre Arbeit im Februar 2023 mit einem 50% Pensum aufgenommen. Damit wurde eine niederschwellige Anlaufstelle für Themen rund um Migration und Integration geschaffen. Der Kanton St. Gallen beteiligt sich an den Kosten. Das Ziel des Projekts «Willkommen in Wittenbach» ist die Förderung einer gelingenden Integration in der Gemeinde.

 

 

2024

2025

Anzahl Begrüssungsgespräche

12

5

Anzahl Kurzberatungen

96

51

 

Im Rahmen von Begrüssungs- und Informationsgesprächen werden Neuzuzüger*innen aus dem Ausland über das Leben und den Alltag in der Schweiz sowie über die verschiedenen Integrationsangebote in der Gemeinde und im Kanton informiert. 

Die Kurzberatungen finden in der Regel während der offenen Sprechstunde statt, die wöchentlich im Familienwerk angeboten wird. Dabei handelt es sich um einmalige, kurze Beratungen, Hilfestellungen oder eine Triage an die zuständige Stelle. Teilweise kommt es zu einer längeren Beratung bzw. Begleitung durch die Integrationsbeauftragte. Die Themen der Beratungen reichen von Kinderbetreuung über Gesundheit, Finanzen, Gewalt, Schule, Deutschkurs und rechtliche Fragen. Die meisten Beratungen fanden mit Menschen aus den Ländern Türkei, Ukraine und Syrien statt.

Der Gemeinderat hat die Stelle der Integrationsbeauftragten im vergangenen Jahr definitiv bewilligt. Die bisherige Integrationsbeauftragte hat die Stelle per 30. September 2025 verlassen. Aufgrund der anschliessenden Vakanz konnten während drei Monaten keine Angebote (Begrüssungsgespräche und Kurzberatungen) durchgeführt werden. Per 1. Januar 2026 konnte die Stelle der Integrationsbeauftragten mit Lisa Lanker neu besetzt werden.